Häufig gestellte Fragen

FAQ Allgemein

FAQ Beteiligung

FAQ Gesetz

FAQ Allgemein

Wozu dient das Online-Portal?

Das Portal ist ein komfortables Hilfsmittel zur Zeichnung der Offerte und Verwaltung Ihrer Bürgerwindbeteiligung. Es bietet folgende Services:

  • Registrierung der persönlichen Daten, Online-Interessensbekundung
  • Übersicht der abgeschlossenen Verträge, Zeichnungsbeträge und Ausschüttungen
  • Erfassung von Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben
  • Bereitstellung von Informationen und Steuerbescheinigungen
  • Einfache Verwaltung der Gesellschafter für die Geschäftsführung

Dabei entspricht das Portal selbstverständlich den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (siehe Punkt 4).

Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein selbst vergebenes Passwort, wobei Ihnen diese Zugangsdaten direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten im Portal zugewiesen werden. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) können Sie Ihrerseits direkt bequem über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal selbst durchführen.

Warum ist die Angabe meiner E-Mail Adresse wichtig?

Die Angabe der E-Mail Adresse ist notwendig, um das Versenden von Informationen und das Verwalten Ihrer Beteiligung auf kostengünstigem Weg zu ermöglichen. Diese Kosteneinsparung kommt dem Projekt und damit Ihnen zu Gute. Ihre E-Mail Adresse wird ausschließlich zum Zwecke der Informationsweitergabe und nicht zum Versenden von Werbung genutzt.

Warum erhalte ich keine E-Mails?

Möglicherweise werden die E-Mails von dem genutzten Spamfilter aussortiert und in Spamordner verschoben. Bitte überprüfen Sie daher Ihren Spamordner.

Wo werden meine Daten gespeichert? Stehen diese auch anderen zur Verfügung?

Wir halten uns strikt an die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Details hierzu sehen Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite und in der Datenschutzerklärung in den jeweiligen Vertragsunterlagen der Projekte. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch die jeweilige Projektgesellschaft oder beauftragten Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt.

Wie ist die Datensicherheit geregelt?

Bürgerbeteiligung mit Sicherheitsschlüssel SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005 – in unserem Online-Portal steckt jede Menge Sicherheit. Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten:

Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung der Beteiligungen. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche. Das macht das Portal übrigens nicht nur sicherer, es erspart den Nutzern auch die bei Bankgeschäften üblichen PINs und TANs.

Schlüssel Nr. 2 – Das gewohnte 6-stellige Passwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir haben die Sicherheitslatte höher gelegt: Ein gutes Passwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens 1 Zahl, mindestens 1 Sonderzeichen, mindestens 1 Großbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Ihrer Daten. Übrigens: Wenn das Passwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir sog. Brute-Force Attacken ins Leere laufen, die ein Passwort durch Erraten ausspionieren.

Schlüssel Nr. 3 – Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum versiegeln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL- Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressenleiste des Browsers.

Schlüssel Nr. 4 – Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001vom TÜV Süd zertifiziert.

Schlüssel Nr. 5 – Sensible Daten, wie Ihr Passwort und Kontonummer, werden mit einer 256 Bit Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.

Was ist bei der Vergabe meines Kennwortes zu beachten?

Das Kennwort erfordert mehrere Sicherheitsmerkmale:

  • Mindestens 8 Zeichen Länge
  • Mindestens ein Großbuchstabe
  • Mindestens ein Kleinbuchstabe
  • Mindestens eine Ziffer
  • Mindestens ein Satzzeichen (; , . ? !)

FAQ Beteiligung

Wie erfahre ich, dass ich zur Beteiligung berechtigt bin?

Berechtigt sind insbesondere Bürger/innen und Gemeinden nach dem BüGemBeteilG M-V. Diese können per Gesetz 20% der Anteile an der Bürgerwind Schönberg GmbH & Co. KG erwerben. Diese Kaufberechtigten informieren wir rechtzeitig und nach den gesetzlichen Vorgaben per Post über Ihre Beteiligungsmöglichkeit. Sie erhalten die Informationen zur Beteiligung, wenn Sie nach den Kriterien des Gesetzes zum Kreis der Berechtigten gehören.
Die restlichen Anteile an der Gesellschaft werden überregional angeboten und können nach Veröffentlichung des Verkaufsprospekts gezeichnet werden.

Wann erhalte ich die Unterlagen zum Beteiligungsangebot (Offerte)?

Allen nach dem BüGemBeteilG M-V Kaufberechtigenten wird schriftlich die Offerte mit den entsprechenden Unterlagen zugesandt. Die für eine Beteiligung relevanten Unterlagen Verkaufsprospekt und Vermögensanlagen-Informationsblatt können auf dieser Plattform ab dem 18.12.2020 abgerufen werden.

Wann und wo findet eine Informationsveranstaltung zur Beteiligung statt?

Die Informationsveranstaltung zur Offerte findet nach Bekanntmachung der Offerte statt. Der genaue Veranstaltungstermin und Veranstaltungsort wird mit der Offerte und hier unter dem Menüpunkt News bekannt gegeben.

Ab wann kann ich die Offerte zeichnen?

Die Möglichkeit der Zeichnung beginnt am Tag nach der öffentlichen Informationsveranstaltung.
Außerhalb der Offerte ist die Veröffentlichung des Verkaufsprospekts am 18.12.2020 maßgeblich für die Möglichkeit des Erwerbs einer Beteiligung bzw. den Kauf eines Anteils.

Wie lange besteht die Möglichkeit der Zeichnung?

Die Möglichkeit der Zeichnung besteht für Kaufberechtigte nach dem BüGemBeteilG M-V für 5 Monate ab dem Tag nach der öffentlichen Informationsveranstaltung.
Für alle anderen Interessenten gilt: Mit der Veröffentlichung des Verkaufsprospekts am 18.12.2020 beträgt die Zeichnungsphase 12 Monate.

Wie viele Anteile können gezeichnet werden?

Der Gesamtbetrag der von dem Emittenten angebotenen Vermögensanlage beträgt EUR 3.900.000. Aufgrund eines Mindestzeichnungsbetrags von EUR 500 können daher maximal 7.800 Kommanditanteile ausgegeben werden. Hiervon werden 20% der angebotenen Vermögensanlage im Rahmen der Offerte nach BüGembeteilG M-V angeboten. Die weiteren Anteile der angebotenen Vermögensanlage werden außerhalb der Offerte nach BüGembeteilG M-V überregional angeboten.

Kann ich auch eine geringere Beteiligung zeichnen?

Für das Projekt Bürgerwind Schönberg wurde die Untergrenze von 500 EUR gewählt. Sie können daher eine Beteiligung ab 500 EUR zeichnen.

FAQ Gesetz

Was ist das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BüGembeteilG M-V)?

Das BüGembeteilG M-V ist die gesetzliche Pflicht, Bürger/-innen und Gemeinden eine Beteiligung an Windenergieanlagen anzubieten, um Wertschöpfung und Akzeptanz zu sichern. Dies gilt für Windenergieanlagen in M-V, die eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erhalten.

Wann greift das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern?

Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern ist Ende Mai 2016 in Kraft getreten. Es fallen die Anlagen unter das Gesetz, deren immissionsschutzrechtliche Genehmigung unter Vorlage aller notwendigen Dokumente ab Inkrafttreten des Gesetzes beantragt wurden (§ 16 BüGembeteilG).

Wer ist in der Pflicht der Umsetzung?

Vorhabenträger von Windenergieanlagen, die einer Genehmigungspflicht nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) unterliegen. Das betrifft Anlagen ab 50m Höhe. Ausnahmen sind:

  • Kleinwindanlagen
  • Nebenanlagen  gem. § 35 Abs. 1 BauGB
  • Windenergieanlagen im Küstenmeer

Bei Verfahren gem. ROG 1. Abschnitt kann die zuständige Behörde eine Ausnahme erteilen.

Diese Vorhabenträger sind verpflichtet, dem BüGemBeteil G M-V zu folgen und anzuwenden.

Wer soll lt. Gesetz beteiligt werden?

Bürger/-innen im Umkreis von 5Km der Anlagen des Bürgerwindpark Schönberg (nur natürliche Personen und Wohnsitzinhaber seit mind. 3 Monaten vor Inbetriebnahme der Windenergieanlagen), die Sitzgemeinde sowie Nachbargemeinden im selben Radius oder anstelle der berechtigten Gemeinden ein kommunaler Zweckverband, Amt oder nicht wirtschaftlich tätiges Kommunalunternehmen nach § 70 Kommunalverfassung MV, dessen Mitglied eine Gemeinde ist und zu dessen Gunsten eine Gemeinde verzichtet.

Was ist nach Gesetz vom Vorhabenträger anzubieten?

Das Angebot an Kaufberechtigte muss mindestens 20% der Anteile an der Windparkgesellschaft umfassen. Es muss eine haftungsbeschränkte Gesellschaft gegründet werden, die mit der Bürgerwindpark Schönberg GmbH & Co. KG besteht. Ein Anteil beträgt 500 Euro.

Welche Wege der Umsetzung der Bürgerbeteiligung gibt es nach Gesetz?

Weg A wird als originäre gesetzliche Regelung bezeichnet. Beim Weg A handelt es sich um den Weg der Direktbeteiligung der Bürger/innen und Gemeinden. Es muss gewährleistet sein, dass Bürger/-innen und Gemeinden im 5Km-Umkreis Anteile im Gesamtwert von mind. 20% am Projekt erwerben. Freiwillige, vor Ort verhandelte und maßgeschneiderte Lösungen wie z.B. verbilligte Stromtarife bleiben möglich. Alternativ gibt es den Weg B. Dieser sieht eine Ausgleichsabgabe für Gemeinden und das Angebot eines Sparprodukts an die Bürger/-innen vor. Auch beim Weg B sind 20% als Beteiligung zu offerieren.

Welchen Weg wählt die Bürgerwindpark Schönberg GmbH & Co. KG?

Beim Weg A handelt es sich um die originäre gesetzliche Regelung. Die Bürgerwindpark Schönberg GmbH & Co. KG hat sich für den Weg A entschieden und gibt 20% an kaufberechtigte Kommunen und Bürger/-innen im Rahmen der Offerte des BüGemBeteilG M-V ab. Die übrigen Anteile werden überregional angeboten.

Wie sieht der Weg A – Beteiligung an Gesellschaft aus?

Mit Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sind die Gemeinden im Radius von 5km der Anlagen zu informieren. Ab zwei Monate vor und bis zur Inbetriebnahme ist allen Kaufberechtigten schriftlich eine Offerte zu unterbreiten. Innerhalb eines Monats nach Offerte muss eine öffentliche Informationsveranstaltung über das Projekt abgehalten werden. Nach dieser Veranstaltung haben die Kaufberechtigten fünf Monate Zeit, über die Annahme der Offerte bzw. des Kaufangebots zu entscheiden.